Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Frankfurt

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Berichtsvorlage B192/18 wird zurückgewiesen.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) einen Masterplan zu erarbeiten, in dem wesentliche Rahmenbedingungen zur besseren Teilhabe von Frankfurterinnen und Frankfurtern mit Behinderung an unserer Stadtgesellschaft beschrieben werden.
  3. Ferner wird der Magistrat nochmals dazu aufgefordert,  auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für die Einführung der Ausweishülle ‚Schwer-in-Ordnung-Ausweis‘ für  schwerbehinderte Menschen einzusetzen.

Begründung:

In dem Bericht des Magistrats B192/18 wird kritisiert, dass die Einführung der Ausweishülle ‚Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ für schwerbehinderte Menschen nicht zielführend sei. Der Magistrat berichtet, dass seine Befragung zur Einführung einer solchen Hülle auf Skepsis stieß, da es elementarer sei, inhaltlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Dass die Einführung einer „Schwer-in-Ordnung“ Hülle die grundlegenden Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen nicht per se zu einer besseren Teilhabe in einer Gesellschaft verhelfen, steht außer Frage. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit  der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) einen Masterplan zu erarbeiten, in dem wesentliche Rahmenbedingungen zur besseren Teilhabe von Frankfurterinnen und Frankfurtern mit Behinderung an unserer Stadtgesellschaft festgeschrieben werden. Ferner wird der Magistrat nochmals dazu aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für die Einführung der Ausweishülle ‚Schwer-in-Ordnung-Ausweis‘ für  schwerbehinderte Menschen einzusetzen.  Die Hülle wurde bereits in den Bundesländern Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachen eingeführt und kann dort beim jeweiligen Sozialministerium angefordert werden. Für Menschen mit Behinderung wäre dies ein ermunterndes Zeichen.