Rechtsmittel gegen Urteil des Verwaltungsgerichts erforderlich

Der sicherheitspolitische Sprecher der FDP-Römerfraktion, Uwe Schulz, begrüßt die Ankündigung von Ordnungsdezernentin Annette Rinn, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu den Mahnwachen vor der Beratungsstelle Pro Familia Rechtsmittel einzulegen. 

„Es ist zu hoffen, dass die Berufung zugelassen wird, da es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Zudem geht es um komplizierte verfassungsrechtliche Fragestellungen zu denen verschiedene juristische Auffassungen vertreten werden. In jedem Falle muss eine eingehende Auseinandersetzung mit der entgegenstehenden Rechtsprechung, wie etwa der des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, stattfinden“, so Schulz.

„Insgesamt besteht hier das Bedürfnis nach einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, um zu Rechtssicherheit zu gelangen. Allerdings führt eine mit plakativen Anwürfen von Seiten der Politik erhobene Justizschelte nicht weiter und ist auch rechtsstaatlich unangemessen“, betont Schulz. Den betroffenen Frauen helfe jetzt allein eine verfassungsrechtlich fundierte Rechtsmittelbegründung, die eine Korrektur der erstinstanzliche Entscheidung ermögliche. Schulz fordert deshalb eine juristisch qualifizierte Vertretung der Stadt im Rechtsmittelverfahren.