Alle Mitarbeiter gleich behandeln

23.05.2018

Die FDP-Fraktion im Römer fordert den Magistrat in ihrem Antrag dazu auf, sich als Stadt Frankfurt beim Land und beim Universitätsklinikum dafür einzusetzen, dass alle Mitarbeiter des Universitätsklinikums  ̶  zum Beispiel auch Pfleger und Verwaltungsmitarbeiter  ̶  das ÖPNV-Ticket für Landesbeschäftigte bekommen. „Denn seit 1. Januar 2018 können nur Mitarbeiter des Universitätsklinikums aus den Bereichen Forschung und Lehre, die bei der Goethe-Universität und damit beim Land Hessen unter Vertrag stehen, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Das ermöglicht ihnen das Landesticket, welches Beschäftigte des Landes Hessens erhalten“, erklärt Yanki Pürsün, der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Römer und fährt fort: „Seit 1. April 2018 können nun auch Ärzte des Universitätsklinikums mit dem Landesticket fahren. Alle anderen Mitarbeiter  ̶  zum Beispiel aus den Bereichen Pflege und Verwaltung  ̶  müssen die Kosten für ihre Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit weiterhin selbst tragen. Dieses Ungleichgewicht muss wieder ins Lot gebracht werden.“ Falls ein Landesticket  für alle Mitarbeiter nicht möglich sein sollte, soll der Magistrat sich dafür einsetzen, dass eine analoge Lösung für die Beschäftigten gefunden wird, die bisher kein Landesticket erhalten, oder diese mindestens ein Jobticket bekommen, heißt es weiter in dem Antrag der Liberalen. Yanki Pürsün betont: „Die Mitarbeiter des Universitätsklinikums leisten in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag. Mit einem Landesticket oder einer vergleichbaren Lösung kann man vor allem auch die Wertschätzung für ihre Tätigkeit und ihren täglichen Einsatz zum Ausdruck bringen. Für eine Finanz- und Wirtschaftsmetropole wie Frankfurt mit vielen Pendlern aus ganz Hessen ist natürlich interessant, bei welchen weiteren Einrichtungen oder Unternehmen die Situation in Bezug auf das Landesticket ähnlich wie beim Universitätsklinikum gelagert ist. Deshalb fordern wir den Magistrat in unserem Antrag auch dazu auf, dies zu prüfen.“