Cannabis – Therapiefreiheit

02.03.2016

„Die Therapiefreiheit ist für uns Freie Demokarten ein wesentliches Element unserer Gesundheitspolitik und ein hohes Gut für alle Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund begrüßen wir die Initiative von Gesundheitsdezernentin Rosmarie Heilig in der Debatte um Medical Marijuana. Wenn der behandelnde Arzt eine Therapie mit Cannabis für die richtige Behandlungsmethode für seinen Patienten hält, dann muss die Medikation auch problemlos erfolgen können. Erst zu fordern, dass sich der betroffene Patient durch sämtliche fraglichen Therapievarianten quälen muss, bis er definitiv austherapiert ist, können wir Freie Demokraten nicht akzeptieren“, kommentiert Gert Trinklein, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Römerfraktion.

In einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundestages wird über eine mögliche Versorgung chronisch kranker Patienten mit Cannabis diskutiert. Laut Gesetzentwurf soll eine „Cannabisagentur“ die Qualität des Arzneimittels überwachen und eine effiziente und kontrollierte Verteilungsstruktur aufbauen. „Durch diesen Gesetzesentwurf könnten zukünftig betroffene Patientinnen und Patienten deutlich besser mit Medikamenten auf Cannabisbasis versorgt werden. Für die Krankenkassen bedeutet dies, dass sie zukünftig dazu angehalten wären, entsprechende Therapiekosten auch zu übernehmen. Bisher erfolgte eine Kostenübernahme nur über eine Zusatzversicherung, wenn überhaupt“, so Trinklein und erklärt weiter:

„In diesem Zusammenhang ist nicht nur die Diskussion über Medical Marijuana wichtig, sondern auch der Umgang mit der Homöopathie. Jeder zweite in Deutschland schätzt und vertraut auf die Wirkungskraft der Homöopathie. Gerade im Bereich der Krebstherapie arbeitet die Schulmedizin als adjuvante Therapiemöglichkeit eng mit der Komplementärmedizin – v.a. den klassischen Homöopathen – zusammen. In einer aktuellen Studie der Kinderonkologie des Inselspitals in Bern ließen sich deutliche Prognoseverbesserungen durch die Homöopathie aufzeigen: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4687920/. Jedoch werden noch immer nicht die dafür notwendigen Therapiekosten von den Krankenkassen übernommen. Patienten sind daher angehalten eigenständig für die Kosten ihrer dringend benötigten Therapien aufzukommen. Dies führt dazu, dass im Jahr 2014 rund 20.000 Krebskranke in die Erwerbsminderungsrente gerutscht sind. Als Feie Demokraten sprechen wir uns für eine Therapiefreiheit aus, die von den Krankenkassen auch unterstützt wird. Die Politik ist an dieser Stelle dazu angehalten, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Patientinnen und Patienten ihr Recht auf Therapiefreiheit wahrnehmen können und nicht auch noch durch ihre Krankheit unter die Armutsgrenze gelangen“.