Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtsstaatliches Armutszeugnis für den Magistrat
Als rechtsstaatliches Armutszeugnis für den Magistrat bezeichnet der rechtspolitische Sprecher der FDP im Römer Uwe Schulz die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt mit der die Ahndung von Parkverstößen durch Private für rechtswidrig erklärt wurde. Obwohl mit dieser Entscheidung schon gerechnet werden musste, da die Rechtsprechung bereits für Verstöße im fließenden Verkehr entsprechend entschieden habe, sei die bisherige Praxis vom Magistrat bedenkenlos fortgeführt worden. Über tragende rechtsstaatliche Grundsätze wie dem Gewaltmonopol des Staates habe man sich ohne weiteres hinweggesetzt. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zähle für den Magistrat offensichtlich nicht mehr. „Es zeugt nicht von Seriosität und Vertrauen, wenn Private in städtische Uniformen gesteckt werden, um der der Öffentlichkeit zu suggerieren, es handelt sich um originäre Amtsträger“, erklärt Schulz. Zu Recht habe das Oberlandesgericht hieran harsche Kritik geübt.
In jedem Fall sei die Gerichtsentscheidung unverzüglich in die Verwaltungspraxis umzusetzen. Da den Betroffenen ein Wiederaufnahmeverfahren nicht zur Verfügung steht, wäre es auch ein Gebot der Fairness, wenn die Stadt die rechtsfehlerhaft ergangenen Verwarnungen und Bußgeldbescheide zurücknehmen würde, forderte Schulz.