FDP-Fraktion im Römer begrüßt Vorstoß in Berlin zur Änderung von § 219a

02.11.2018

„Der Paragraf 219a gehört für uns dringend dahingehend geändert, dass die Strafandrohung gegenüber Ärztinnen und Ärzten abgeschafft wird. Wir Freie Demokraten sprechen uns für eine klare Rechtssicherheit, aber auch Informationsmöglichkeit für Ärztinnen und Ärzte aus“, so Stephanie Wüst, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Römer.

Die Freien Demokraten begrüßen deshalb den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion, noch in diesem Jahr eine Einigung zur Änderung des Paragrafen bei zu führen. Das Verhalten von CDU und CSU halte die FDP-Fraktion für absurd. „Ohne die Möglichkeit, über das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren, wird auch die Anonymität und Intimität der betroffenen Frauen beschnitten“, so Wüst weiter. Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den unabhängigen Beratungsstellen und den Ärztinnen und Ärzten befürworte die Fraktion. Dass Ärztinnen und Ärzte auf den Austausch angewiesen sind, nicht aber selbst informieren können, sei jedoch paradox.

„Solange die Große Koalition nicht für Rechtssicherheit sorgen kann, fordern wir den Magistrat auf, zentral über Beratungsstellen und behandelnde Ärzte zu informieren. „Wie uns der Magistrat auf unsere Anfrage A 292/17 jüngst bestätigte, hält der Magistrat ein Informationsrecht der beratenen Frauen, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch nach anerkannten ärztlichen Regeln vornehmen können, für notwendig“, erläuterte Wüst. Nun sollte der Magistrat dies auch umsetzen. „Die FDP-Fraktion hatte diese Forderung bereits Anfang des Jahres im Antrag NR 497 gestellt. Wir sehen sowohl die SPD als auch die Fraktion der Grünen in der Pflicht, für seriöse Aufklärung seitens der Stadt zu sorgen“, so Wüst.