Grundstück Klapperfeld sinnvoll nutzen

Die FDP-Römerfraktion hat den Magistrat in einem Antrag aufgefordert, das Grundstück Klapperfeld, auf dem sich derzeit noch das heruntergekommene Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums befindet, einer wirtschaftlich gewinnbringenden und angemessenen Nutzung zuzuführen und es dem Land Hessen für die Erweiterung des Gerichtsstandortes anzubieten.

Uwe Schulz, rechtspolitischer Sprecher: „Das Grundstück Klapperfeld hat aufgrund der zentralen Lage in der Innenstadt immobilienwirtschaftlich ein sehr großes Potential. Es wird aber zurzeit nicht im Sinne der finanziellen Interessen der Stadt sinnvoll genutzt und erwirtschaftet keine Rendite. Auf der anderen Seite benötigt der Standort der Frankfurter Gerichtsbarkeit dringend neue Kapazitäten für eine Erweiterung. Dies muss auch am jetzigen Standort geleistet werden, da eine Verlegung des gesamten Gerichtskomplexes an einen anderen Standort zu teuer und auch nicht sinnvoll wäre, da der jetzige Standort gut erreichbar ist. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, das Grundstück Klapperfeld dem Land Hessen anzubieten, damit dort die entsprechenden Erweiterungsbauten für die Justiz entstehen  können. Der Magistrat soll in diesem Rahmen prüfen, welche rechtliche Konstellation mit dem Land Hessen hier am wirtschaftlich sinnvollsten ist. Angesichts der Knappheit von Grund und Boden und der Haushaltslage der Stadt Frankfurt ist es im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 92 II HGO nicht zu verantworten, keine gewinnorientierte Nutzung des Grundstückes zu betreiben“.