Hausbesetzung in der Jordanstraße muss enden

Römer

Die FDP-Magistratsgruppe und die FDP-Römerfraktion üben scharfe Kritik am Alleingang von Sylvia Weber im Zusammenhang mit der Hausbesetzung in der Jordanstraße 3 im Stadtteil Bockenheim. Rechtsdezernentin Stephanie Wüst betont, dass es zu diesem Vorfall keinerlei Absprachen im Magistrat gegeben habe. „Die mangelnde Koordination und Abstimmung innerhalb des Magistrats bei einem solchen Vorgehen ist nicht hinnehmbar. Ein transparentes Handeln ist unabdingbar, um das Vertrauen in Entscheidungsprozesse zu erhalten. Den Alleingang von Frau Weber in dieser Angelegenheit können wir nicht mittragen.“

Die Auswirkungen einer Besetzung sind enorm. Wird eine Hausbesetzung zur Kenntnis gebracht, muss die Stadt innerhalb eines kurzen Zeitfensters per Strafanzeige zu erkennen geben, diese Besetzung abzulehnen. Wird dieses Fenster verpasst, ist eine Räumung nur noch über eine sehr aufwändige und für die Stadt kostspielige Klage zu erreichen. Dieser Prozess kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken. In diesem Zeitraum wäre der geplante Verkauf der Liegenschaft infolge der Besetzung nicht oder zu einem für die Stadt unwirtschaftlichen Preis möglich. Gleichzeitig könnten Haftungsrisiken auf die Stadt übergehen, da die besetzte Immobilie etwa im Bereich Brandschutz und Elektrik einen großen Sanierungsbedarf aufweist. Gegenüber der FAZ („Besetzer wollen legale Lösung“, 28.11.2023) dokumentierten die Besetzer, trotz entsprechender Hinweise die mangelhafte Elektroinstallation zu nutzen.

Wüst drängt auf entschlossenes Handeln der Stadt: „Als Magistrat sind wir gefordert, die Interessen der Stadt zu wahren. Mit Blick auf die Vermeidung von Haftungsrisiken, die Vermeidung einer unnötigen und teuren Räumungsklage sowie das städtische Interesse an einer Reprivatisierung des Gebäudes darf sich der Magistrat nicht am Nasenring durch die Manege ziehen lassen. Auch würde eine Duldung die innerhalb des Magistrats geführten Gespräche über die Zwischennutzung der Liegenschaft für soziale Zwecke ad absurdum führen. Die Stadt hat die Pflicht, mit über das Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien sinnvoll umzugehen. Das heißt hier konkret, die Voraussetzungen zu einem Verkauf des Gebäudes zu schaffen und die Besetzung schnellstmöglich zu beenden. Diese Erwartung habe ich an alle Mitglieder des Magistrats, allen voran an Sylvia Weber als zuständige Dezernentin.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Yanki Pürsün kritisiert die Hausbesetzung ebenfalls scharf. „Eine Besetzung städtischen Eigentums erfordert eine klare und entschlossene Reaktion. Der Eindruck von Passivität ist ein falsches Signal. Wir fordern das energische Durchsetzen der rechtsstaatlichen Ordnung und das umgehende Schaffen der rechtlichen Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Räumung.“

Das Vorgehen von Sylvia Weber, das offensichtlich an den Bedürfnissen der Stadt vorbeigeht, ist für Pürsün inakzeptabel. „Die Dezernentin sollte im Interesse ihrer Bürger handeln. Die fehlende Abstimmung mit den Sozialverbänden und anderen Beteiligten führt zu Verunsicherung. Angesichts des großen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum, Infrastruktur und der finanziellen Lage der Stadt ist es unverständlich, dass das Gebäude in der Jordanstraße 3 jahrelang ungenutzt bleibt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“