Hessischer Verwaltungsgerichtshof hat richtige Entscheidung getroffen
Die FDP-Fraktion im Frankfurter Römer begrüßt die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), den von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gestellten Eilantrag abgelehnt und eine Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts zugelassen zu haben.
„Das heißt natürlich nicht, dass die Stadt Frankfurt sich jetzt zurücklehnen kann.“, warnt Annette Rinn, Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Römer. Ein Fahrverbot sei allerdings eine unverhältnismäßig schwere Maßnahme und komme der Enteignung etlicher Dieselfahrer gleich. Auch helfe es der Sache nicht, in planlosen Aktionismus zu verfallen und einfach hunderte Elektrobusse zu bestellen, die erstens eine lange Lieferzeit haben und darüber hinaus mit Strom versorgt würden, der im Zweifel von einem Öl-, Gas-, Kohle- oder Müllkraftwerk stammte. „Emmissionsfreihe Mobilität ist dann eine Mogelpackung.“, so Rinn.
Sie sieht sich in der Argumentation des VGH bestätigt, dass es mehrerer verschiedener Maßnahmen bedarf, um die Luftqualität in Frankfurt zu verbessern. Dieselfahrzeuge seien schließlich nur zu einem Teil für die Stickoxidbelastung verantwortlich. „Wir brauchen einen breiteren Ansatz. Dazu muss man nicht medienwirksam über die Stränge schlagen, so wie die DUH.“, so Rinn.