Kein generelles Tempo 20 für den Innenstadtbereich

26.09.2023

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Römerfraktion, Uwe Schulz, hat sich gegen die Ausweisung von Tempo 20 in weiten Teilen der Innenstadt ausgesprochen. „Eine solche weiträumige Geschwindigkeitsbegrenzung behindert den Verkehrsfluss sowie die Leichtigkeit des Verkehrs und führt nach den zahlreichen Fahrspurreduzierungen zu einer weiteren Belastung der Autofahrer. Zum anderen ist ein solches Tempolimit auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angezeigt, da diese je nach Verkehrssituation durch Tempo 30 oder 50 gewährleistet ist.“

Zusätzlich sind im Innenstadtbereich fast durchgängig Radfahrstreifen vorhanden, die den Radfahrern Sicherheit bieten. Es ist auch zweifelhaft, ob die verkehrsrechtlichen Verfügungen des Mobilitätsdezernats im Hinblick auf die erforderliche Gefahrenprognose billigem Ermessen entsprechen.

Weiter erklärt Schulz, dass das Vorgehen den Festlegungen im Koalitionsvertrag widerspricht. „Dort ist Tempo 20 nur für autoarme Gebiete und als Modellversuch für das Konzept ‚Stadt am Main‘ vorgesehen. Beides trifft hier offensichtlich nicht zu. Von einem Modellversuch ist seitens des Mobilitätsdezernats nicht die Rede. Die Freien Demokraten bestehen auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages, der im Übrigen auch die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes festschreibt.“