Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit

21.10.2019

Eine Änderung der städtischen Friedhofsordnung, die das Einbringen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verbietet, fordert der rechtspolitische Sprecher der FDP im Römer Uwe Schulz. Eine am 1.3.2019 beschlossene Änderung des Landes Hessen zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz ermögliche es den Kommunen ein derartiges Verbot in ihre Friedhofsordnungen aufzunehmen. Hiervon solle die Stadt Frankfurt Gebrauch machen. Ausbeuterische Kinderarbeit, wie sie in vielen Ländern leider noch vorkomme, sei in hohem Maße sozialschädlich, da sie dazu führe, dass Kindern der Zugang zu der lebenswichtigen Schulbildung verwehrt werde. Es müsse jedem klar sein, dass in Frankfurt kein Platz für Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit sei. Deshalb sei zu fordern, dass für einen Grabstein ein entsprechendes Negativattest vorgelegt werden müsse.  Schulz weist darauf hin, dass die FDP-Fraktion im Römer einen  Antrag zur diesbezüglichen Änderung der Friedhofsordnung  eingereicht hat.