Keine überzogenen Zinsen für Mietstundungen erheben!

24.04.2020

Dem Vernehmen nach verlangt der Magistrat von Händlern in der Kleinmarkthalle für Stundungen der Standmieten Zinsen in Höhe von acht Prozent. Vertreter des Magistrates haben die Zinshöhe bestätigt und als gesetzlich geboten bezeichnet. Angeblich sei es nicht möglich, die Zinsen zu erlassen, weil das europäische Beihilferecht dies verbiete.  Für Stephanie Wüst, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP Römerfraktion, ist die Zinshöhe ein Schlag ins Gesicht der von der Krise finanziell gebeutelten Händler, die aktuell auf die Hilfe des Magistrats angewiesen sind.

Wüst: „ Grundsätzlich ist es löblich, dass der Magistrat den durch die Corona-Krise betroffenen Standbetreibern die Möglichkeit von Mietstundungen eröffnet. Dass aber für Stundungen überhaupt Zinsen erhoben werden und vor allem deren angekündigte Höhe, konterkariert die Wirkung der wirtschaftlichen Unterstützung. Die vollmundigen Ankündigungen des Oberbürgermeisters und des Wirtschaftsdezernenten, der hiesigen Wirtschaft nach Möglichkeit unter die Arme greifen zu wollen, entpuppen sich im Falle der Kleinmarkthallenbeschicker als hohle Phrasen, sollte der Magistrat die Stundungskonditionen nicht deutlich moderater gestalten.  Wir erwarten, dass umgehend alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden, eventuelle beihilfe- und steuerrechtlichen Vorgaben in dieser besonderen Situation auszusetzen, um den Betroffenen auch wirklich zu helfen. Wer der Wirtschaft unter die Arme greifen will, der sollte nicht versuchen, gleichzeitig in deren ohnehin schon leeren Geldbeutel langen“.