Keine vollständige Suspendierung der Grundrechte wegen Corona-Krise
Für einen rechtsstaatlich sensiblen Umgang mit den Grundrechten auch in Zeiten der Corona-Krise hat sich der rechtspolitische Sprecher der FDP im Römer Uwe Schulz ausgesprochen. Zwar seien zum Schutz der Gesundheit Beschränkungen von Grundrechten durch die zwingend notwendigen Anordnungen zur Eindämmung der Infektionen und deren Umsetzung durch Kontrolle und Bußgeldbewährung hinzunehmen, was auch für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gelte. Im Hinblick auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit der am Wochenende durchgeführten Demonstration Seebrücke sei jedoch darauf hinzuweisen, dass in jedem Falle der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse. Dies bedeute, dass trotz der schwierigen Lage es nicht zu einer vollständigen Aufhebung der Versammlungsfreiheit kommen dürfe, da auch jetzt die Möglichkeit bestehen müsse aktuelle brisante politische Themen zu formulieren. Einschränkungen müssen immer unter dem Vorbehalt der Geeignetheit und Erforderlichkeit für den Gesundheitsschutz stehen, wobei dieser bei der Abwägung im Zweifel Priorität haben muss, betont Schulz. Werde aber das unbedingte soziale Abstandsgebot eingehalten und von allen Beteiligten Atemschutzmasken getragen, so seien Demonstrationsverbote verfassungsrechtlich höchst problematisch. Hier sei von den entscheidenden Stellen grundrechtliche Fingerspitzengefühl gefordert. Problematisch sieht Schulz auch die Überwachung der Auflagen mit Drohnen, da dies letztlich eine lückenlose Überwachung und damit einen einschneidenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Bei der Speicherung dieser Daten müssen auf jeden Fall die datenschutzrechtlichen Belange gewährleistet sein, unterstrich Schulz.