Land Hessen muss sich stärker gegen Ekelgastronomie einsetzen

Römer

„Wie den Presseberichten zu entnehmen ist, kam es in letzter Zeit wieder häufiger bei Kontrollen in Gaststätten zu Beanstandungen der hygienischen Verhältnisse. Fällt eine Gaststätte durch Verstöße gegen Hygienevorschriften auf, so nimmt die Ordnungsbehörde die entsprechenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen durch Schließung, Auflagen, aber auch Einleitung von Bußgeldverfahren vor. Trotz einer personell schwierigen Situation leistet die Ordnungsbehörde hier sehr gute Arbeit, geht es doch um den Gesundheitsschutz der Gaststättenbesucher“, erklärt Yanki Pürsün, Fraktionsvorsitzender der FDP-Römerfraktion.

Der sicherheitspolitische Sprecher Uwe Schulz fordert indes mehr Verantwortung auf Landesebene, da Verstöße gegen das Lebensmittelrecht auch Straftaten sein können. „Das CDU geführte Justizministerium setzt hier nicht die notwendigen Schwerpunkte. Vielmehr hat man den Eindruck, dass diese Form der Kriminalität als lästige Annexkompetenz miterledigt wird.“ Schulz verlangt eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die für alle Straftaten in Hessen gegen das Lebensmittelrecht zuständig ist und bei der auch die notwendige Spezialkompetenz im Lebensmittelrecht und der Lebensmittelchemie gebündelt werden können: „Ekel-Betriebe sind eine Zumutung für den Verbraucher. Derartige Verstöße sind keine Kavaliersdelikte. Hiergegen muss konsequent vorgegangen werden.“