LWV und Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe festlegen

08.05.2018

„In unserem aktuellen Dringlichkeitsantrag fordern wir die Stadtverordnetenversammlung auf, sich dafür auszusprechen, dass die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch unter der Geltung des neuen Bundesteilhabegesetzes von den Kommunen und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) gestaltet werden soll. Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der LWV als Kommunalverband der Kreise und kreisfreien Städte in Hessen auch künftig als wichtiger Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten bleibt“, erklärt Yanki Pürsün, der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Römerfraktion.

Mit dem Bundesteilhabegesetz werde das Recht der Eingliederungshilfe komplett neu geordnet. In 2018 sei ein neues Verwaltungsverfahren für die Leistungsträger und einige Neuerungen bei der Teilhabe im Arbeitsleben in Kraft getreten, in 2020 dann eine vollständige Neuregelung der Leistungen für behinderte Menschen. Die Länder müssten regeln, wer Träger der Eingliederungshilfe werden soll. „Inzwischen ist Hessen das einzige Land, in dem das zuständige Landesministerium noch keinen Gesetzentwurf veröffentlicht hat“, begründet Yanki Pürsün den Dringlichkeitsantrag der FDP-Römerfraktion und fährt fort: „Die Stadt Frankfurt soll die Landesregierung und den Hessischen Landtag dazu aufrufen, unverzüglich noch in dieser Wahlperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Diejenigen, die das Bundesteilhabegesetz umsetzen müssen, brauchen Zeit für die Vorbereitung, damit behinderte Menschen die Leistungen, die ihnen zustehen, auch erhalten.“