Mietentscheid – Verwaltungsgericht stärkt ABG
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil die Ablehnung des Bürgerbegehrens ‚Mietentscheid‘ zu den Mieten der ABG durch die Stadt Frankfurt bestätigt. Sebastian Papke, planungspolitischer Sprecher, erklärt dazu: „Das Gericht hat somit den Versuch verhindert, den Geschäftsbetrieb eines am freien Markt agierenden Unternehmens durch Interessengruppen in deren Sinn regulieren zu wollen. Die ABG Holding ist zwar ein stadteigenes Unternehmen, was aber nicht bedeutet, dass politische oder sonstige Interessengruppen das wirtschaftliche Handeln nach Gutdünken manipulieren können oder dürfen.“
Die Bürgerinitiative hätte mit ihrem Ansinnen, die Mieten der ABG auf breiter Front zu senken, der Wohnungsbaugesellschaft empfindliche finanzielle Einbußen beschert. Die notwendigen Pflege- und Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden und Neubauprojekte quer durch alle Preislagen wären in Gefahr geraten.
„Die naive Vorstellung der Initiatoren des Bürgerbegehrens, zu erwartende wirtschaftliche Verluste der ABG durch erträumte Mehreinnahmen bei einer Erhöhung der Gewerbesteuer quer zu subventionieren, zeugt von einer gewissen Ferne zu finanz- und wirtschaftlichem Denken. Nun hat das Gericht ein Zeichen gesetzt“, so Papke.