OB muss gegenüber Mahnwachen endlich Farbe bekennen

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Römer, Uwe Schulz, fordert in einem Antrag, Oberbürgermeister Feldmann solle angewiesen werden, den Stadtverordnetenbeschluss vom 27. September 2018 umzusetzen und eine Schutzzone von 150 Metern um die Beratungsstelle von Pro Familia einzurichten. Zu diesem Zweck soll der Oberbürgermeister dem Ordnungsdezernenten die Zuständigkeit entziehen. „Es scheint, dass der Ordnungsdezernent weder in der Lage noch willens ist, sich mit der rechtlichen Situation auseinanderzusetzen. Viel schlimmer ist es aber, dass er Frauen und Paaren, die in einer schwierigen Lage sind, den notwendigen Schutz verwehrt“, beschwert sich Schulz.

Schulz gesteht dem Ordnungsdezernenten zu, dass es sich um eine schwierige und kontrovers diskutierte verfassungsrechtliche Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Versammlungsfreiheit handelt. „Den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der Magistrat solle dafür sorgen, dass die Abtreibungsgegner 150 Meter Abstand zur Beratungsstelle von Pro Familia halten, aber einfach zu ignorieren, ist schon ein starkes Stück“, so Schulz. Außerdem gebe es bereits ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu einem ähnlichen Fall vor der Beratungsstelle von Pro Familia in Pforzheim. Das Verwaltungsgericht kommt zu einem Überwiegen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der schwangeren Frau, da diese in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung über mehrere Wochen hinweg ausgesetzt wird. „Die Argumentation des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zeigt, dass eine zeitliche und örtliche Beschränkung der Versammlung durchaus verfassungsrechtlich vertretbar ist“, meint Schulz. „Der Oberbürgermeister muss endlich Farbe bekennen und sich dafür einsetzen, dass für die Rat suchenden Frauen der Gang zu Pro Familia nicht mehr zum Spießrutenlauf wird“, fordert Schulz.