Organisatoren der Mahnwachen sollten Auflage der Stadt weiter einhalten

Für eine weitere Einhaltung der von der Stadt in seiner Verfügung festgeschriebenen Abstandsregel von 150m zur Beratungsstelle Pro.Familia bei den für März angekündigten Mahnwachen spricht sich der sicherheitspolitischen Sprecher der FDP-Römerfraktion Uwe Schulz aus.

„Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Rechtsstandpunkt der Organisation ‚Euro Pro Life‘ bezüglich der rechtswidrigen Auflage zwar bestätigt, allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat hiergegen Rechtsmittel einlegt, so dass die Verfügung grundsätzlich noch im Raum steht. Insofern appelliere ich an die Veranstalter der Mahnwachen im Sinne einer Konfliktvermeidung diese auch weiterhin einzuhalten bis die Rechtsfrage endgültig entschieden ist“, erklärt Schulz. 

Außerdem regt er ein Konsensgespräch zwischen den Demonstranten und der Stadt an, um bei den jetzt geplanten Mahnwachen zu einer sachlichen Lösung zu kommen. „Es ist niemanden gedient, wenn nunmehr zusätzliche Konfliktfelder etwa im Rahmen von Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes eröffnet werden. Die vorliegende Problematik ist verfassungsrechtlich äußerst umstritten und muss im Hauptsacheverfahren unter einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen des Urteils des Verwaltungsgerichts gerade auch im Hinblick auf gegenteilige Rechtsauffassungen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entschieden werden, um so für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen“, so Schulz.