Problematischen Beschluss zu Overheadkosten aufheben

03.12.2019

In einem Dringlichkeitsantrag fordert die FDP im Frankfurter Römer den Magistrat auf, den Stadtverordnetenbeschluss § 7420 vom 14.12.2000 aufzuheben. In dem Beschluss aus dem Jahr 2000 gehe es um die Overheadkosten für freie Träger, die jeweils zusätzlich zu den 10 Prozent der bezuschussten Personalkosten einen Sockelbeitrag in Höhe von 2.500 DM erhielten. „Da dieser Beschluss  Grundlage für alle darauffolgenden Abschlüsse ist, wird der Magistrat aufgefordert, diesen aufzuheben und damit sicherzustellen, dass unter keinen Umständen Steuergelder von freien Trägern unwirtschaftlich und unangemessen ausgegeben werden können“ betont Yanki Pürsün, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Römerfraktion.

Die 10 Prozent Pauschale schaffe aus Sicht der Freien Demokraten keinen Anreiz zum verantwortungsvollen Umgang mit dem ‚Geld der Bürger‘ und habe zur Folge, dass Mittelzuweisungen der Stadt ausgereizt worden seien, um möglichst viel Pauschalen zu erhalten. „Der Magistrat muss die Kriterien für Overheadkosten sorgfältig überprüfen und anschließend der Stadtverordnetenversammlung eine neue, missbrauchssichere Lösung zur Abstimmung vorlegen. Alles andere wäre an dieser Stelle nicht weiter hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund ist es auch erforderlich, dass der Magistrat über die Stadtgrenzen hinaus schaut, wie andere Städte oder überörtliche Träger (z.B. LWV) mit den sogenannten Overheadkosten umgehen.“ so Pürsün und erklärt weiter: „Wir Freie Demokraten befürworten in diesem Zusammenhang das Vorgehen der Sozialdezernentin, Frau Prof. Dr. Birkenfeld, die weitere Zuschüsse an die Frankfurter AWO erst einmal stoppen will, bis die Vorwürfe geklärt sind. Zu viele Fragen sind noch unbeantwortet. Aus diesem Grund haben wir Freie Demokraten auch eine Reihe an parlamentarischen Anfragen gestellt, um Klarheit zu schaffen.“