Rechtssicherheit für verkaufsoffene Sonntage

26.10.2016

„Die sehr kurzfristige Absage des verkaufsoffenen Sonntags und der damit verbundene Schaden für Einzelhändler und die Stadt verdeutlicht einmal mehr die Unsinnigkeit des sogenannten Anlassbezuges im hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Es ist aus unserer Sicht bedauerlich, dass es die klagewütige ‚Allianz für den freien Sonntag‘ mit Hilfe eines Gerichtsentscheides erneut geschafft hat, alle Vorbereitungen und Aufwendungen für den seit langem geplanten verkaufsoffenen Sonntag zum Abschluss der Buchmesse zunichte zu machen“, kommentiert Stephanie Wüst, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP Römerfraktion, die entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes.

„Es ist höchste Zeit das hessische Ladenöffnungsgesetz zu modifizieren und die Möglichkeit, verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen, auf eine eindeutige und rechtlich sichere Basis zu stellen. Der gesetzlich vorgeschriebene Anlassbezug, also die Kopplung der sonntäglichen Geschäftsöffnung an besondere Ereignisse wie Messen oder Feste, ist korrekturbedürftig oder am besten gleich ganz abzuschaffen. Es ist völlig sinnlos und wirtschaftlich kontraproduktiv, verkaufsoffene Sonntage erst lange Zeit im Voraus zu planen, dann aber kurzfristig abzusagen zu müssen. Den klagenden Gewerkschaften ist es offenbar völlig egal, ob die Wirtschaft einen finanziellen Verlust und die Stadt Frankfurt einen Imageschaden erleiden. Dem Magistrat darf das aber nicht gleichgültig sein. Wenn der Frankfurter Wirtschaftsdezernent sich daher ebenso wie die FDP eine Liberalisierung und entsprechende Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetztes wünscht, dann sollte er seinen Parteifreunden in der Hessischen Landesregierung auf die Sprünge helfen. Diese sind in der Verantwortung und somit in der Lage, die notwendige Gesetzesänderung herbeizuführen. Nur muss sich die CDU gegenüber den Grünen zur Abwechslung dann auch mal durchsetzen. Es muss in Frankfurt möglich sein, mindestens vier verkaufsoffene Sonntage zu veranstalten. Im Zeitalter des Internethandels stellt dies zwar nur einen kleinen Beitrag zur Wettbewerbsgerechtigkeit für den Einzelhandel gegenüber Amazon & Co. dar, die Chance darf aber nicht vertan werden“, betont Wüst.