Urteil zum Kommunalen Finanzausgleich war vorhersehbar
Als „nicht verwunderlich“ hat die FDP-Fraktion im Römer das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Kommunalen Finanzausgleich bezeichnet. „Die durch nichts zu bremsende Ausgabenfreude des Magistrats, der Koalition und allen voran des Oberbürgermeisters ist schlicht und ergreifend das falsche Signal, wenn man mehr Geld vom Land haben will“ sagte die Fraktionsvorsitzende Annette Rinn.
„Kostenfreier Eintritt in Schwimmbäder und Museen, ein Altstadtfest für 1,5 Millionen Euro, ein offensichtlich komplett überflüssiger Hauptstadt-Beauftragter in Berlin, Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe bei diversen Bauvorhaben – die Liste ist lang und wird jedes Jahr länger. Frankfurt gönnt sich überall gerne die Luxusvariante und verteilt nach dem Gießkannenprinzip Wohltaten unter das Volk, und das auch noch unabhängig von der Frage, ob die damit zwangsbeglückten Bürger diese Wohltaten überhaupt nötig haben. Da muss man sich definitiv nicht wundern, dass das Umland, die Landesregierung und nun eben auch die zuständigen Richter zu dem Schluss kommen, dass die Not in Frankfurt nicht übermäßig groß sein kann“.
Auch der hessische Rechnungshof habe kürzlich festgestellt, dass sich die Stadt Frankfurt sehr hohe Standards setze. Die Staatskanzlei veranschaulichte ihre Kritik an der Frankfurter Haushaltspolitik mit einem Bild: man könne sich mit einem einfachen Wintermantel vor Kälte schützen, Frankfurt wähle aber gerne das teure Designermodell.
„Wenn Magistrat und Koalition nicht endlich anfangen, die Ausgaben zu begrenzen und vor allem auf teure und überflüssige Sperenzien zu verzichten, kann es noch passieren, dass der Metropolenzuschlag für Frankfurt wegfällt – das hat das Gericht ebenfalls deutlich gemacht. Es ist wirklich an der Zeit, in Frankfurt zu einer soliden Haushaltspolitik zu finden“, so Rinn.