Verhalten der Polizei bei Protestkundgebung nicht nachvollziehbar
Als „juristisch in keiner Weise nachvollziehbar“ hat der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Römer, Uwe Schulz, das Verhalten der Polizei am 24. Mai bei einer Protestkundgebung vor dem Volkshaus Enkheim bezeichnet.
Die Veranstalter hatten im Rahmen eines Protestes gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD Plakate verwendet, auf denen ein Hakenkreuz in einen Papierkorb geworfen und das Bild des AfD Politikers Höcke mit einem Hitlergruß gezeigt wurde. Daraufhin hatten die Polizeibeamten die Plakate beschlagnahmt. Eine Rechtsgrundlage hierfür habe jedoch nicht vorgelegen, so Schulz. Unabhängig davon, wie man diese Plakate politisch bewerte, stelle dessen Verwendung jedoch die Wahrnehmung berechtigter Interessen dar. Im politischen Meinungskampf seien auch pointierte, polemische und überspitzte Äußerungen und Darstellungen zulässig. Insbesondere stelle die Verwendung des Hakenkreuzes und das Abbilden eines Hitlergrußes keine Straftat der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dar. Es sei schließlich für jeden ersichtlich, dass die Veranstalter hiermit die Ablehnung des Nationalsozialismus deutlich machen wollten. Jeder Politiker müsse eine solche Form der Auseinandersetzung hinnehmen. Nicht hinnehmbar sei es aber, wenn durch die Beschlagnahme der Plakate die Meinungsfreiheit in gesetzeswidriger Weise eingeschränkt werde, betonte Schulz.