Missbrauch bei Kurzarbeitergeld in Frankfurt?
Das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges, beitragsfinanziertes Instrument, um in Krisen Menschen vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Es greift bei einem vorübergehenden, realen Rückgang des Arbeitsvolumens in Krisensituationen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass Beschäftigte in den Prozess des Kurzarbeitergeldes eingebunden sind?
- Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass der beantragte Arbeitsausfall den Arbeitszeiten der Beschäftigten entspricht?
- Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass anderweitige Finanznöte nicht durch die Nutzung von Kurzarbeitergeld kompensiert werden?
- Wie wird sichergestellt, dass für durch die öffentliche Hand finanzierte soziale Dienstleistungen nicht in Corona-Zeiten „zusätzlich“ Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird?
- Erfährt der Magistrat in solchen Fällen von der Kurzarbeit bei Sozialdienstleistern?
- Gibt es eine Meldepflicht?
- Wie würde der Magistrat in einem solchen Fall verfahren?
- Welche Konsequenzen hat Kurzarbeitergeld auf öffentliche Zuschüsse für Sozialdienstleister?
- Spielt Kurzarbeitergeld für SodEG-Zuschüsse eine Rolle?
- Wie wird Kurzarbeitergeld-Missbrauch bei Sozialdienstleistern überprüft und verhindert?
- Sind dem Magistrat aktuelle Fälle bei Sozialdienstleistern in Frankfurt bekannt?