Welche Planungen gibt es beim Magistrat für die freien Träger?

Die Regierungskoalition hat im Haushalt 2019 nicht die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1,96 Millionen Euro für die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingestellt, die dringend benötigt wurden, um Tarifsteigerung aufzufangen. Stattdessen sollte laut dem Etatantrag E 24/19 der Regierungskoalition bis Juni 2019 vom Magistrat berechnet werden, was die Tarifsteigerungen für die freien Träger im Kinder-, Jugend- und Sozialbereich sowie im Drogen-, Gesundheits-, Kultur- und Frauenbereich bedeuten, um eine schrittweise Anpassung ab 2020/2021 vorzubereiten.

Die freien Träger hatten bei der Debatte zum Haushalt 2019 schon mehrfach eindringlich darauf hingewiesen, was ein Ausbleiben der Zuschusserhöhung bedeuten würde: Zum Beispiel müssten Angebote gestrichen und Personalkürzungen vorgenommen werden.

Die Arbeit freier Träger in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und ihre Angebote sind für eine rasant wachsende Stadt wie Frankfurt extrem wichtig. Sie sind eine wertvolle Unterstützung, um Inklusion sowie die Integration von Migrantinnen und Migranten und geflüchteten Menschen zu fördern und den Herausforderungen von steigender Armut zu begegnen. Die Anforderungen an die freien Träger und ihre Kosten sind seit Jahren stetig gewachsen, das muss auch bei den finanziellen Zuschüssen bedacht werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Zu welchen Ergebnissen ist der Magistrat bei seinen Bedarfsberechnungen in Bezug auf die Tarifsteigerungen für die freien Träger im Kinder-, Jugend- und Sozialbereich sowie im  Drogen-, Gesundheits-, Kultur- und Frauenbereich gekommen, die er laut E 24/19 bis Juni 2019 durchführen sollte?
  2. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus den unter Punkt 1 genannten Ergebnissen für eine schrittweise Anpassung der Zuschüsse für die freien Träger ab dem Doppelhaushalt 2020/2021?
  3. Auf welche Tariferhöhungen in welchen Jahren bezieht sich der Antrag E 24/2019 in seiner Begründung?
  4. Welche Einrichtungen mussten welche Angebote kürzen, streichen oder Personal entlassen, aufgrund der ausbleibenden Zuschusserhöhung?
  5. Welche Auswirkungen hatten die im Haushalt 2019 und den entsprechenden Zuschüssen ausbleibenden Anpassungen an die Tarifsteigerungen der Jahre 2016 bis 2019 für die Nutzer der Einrichtungen (gemäß E 24/19 und E 230/19) bzw. was bedeutet das Wegfallen von bestimmten Angeboten für sie? Können sie auf andere Angebote ausweichen?