WLAN – Digitalen Unterricht an allen Frankfurter Schulen ermöglichen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss § 3653 vom 31. Januar 2019 so umzusetzen, dass die 15 verbliebenden Schulen, die sich für die WLAN-Variante II entschieden hatten, mit der Variante I, WLAN auf Grundlage des WLAN-Feinkonzeptes mit Lernzonen oder auf Basis des für die Museen und Publikumsbereiche entwickelten Konzeptes (frei zugängliches WLAN) bis zum Ende des Jahres ausgestatten werden.

2. Hierzu sollen erforderliche Projektstellen für die Abteilung IKT des Amtes 16 zur Verfügung gestellt werden, damit eine schnelle Umsetzung der unter Punkt eins geforderten Handlung erfolgen kann.

3.Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, mit Internetanbietern Verträge auszuhandeln, die allen Frankfurter Schulen einen sicheren WLAN-Zugang ermöglichen und damit den Anschluss an das digitale Zeitalter. Bei den Verträgen sollen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

   a. Die Bedarfe der jeweiligen Schulen.

   b. Für die technische Verwaltung und Wartung sollen entsprechende Servicedienste beauftragt werden, deren Leistung die

        Stadt Frankfurt übernimmt.

4. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, auf das Hessische Kultusministerium zuzugehen und darauf hinzuwirken, dass die Schulen, die gerne WLAN nutzen möchten und über ein pädagogisches Konzept verfügen, auch die notwendige Unterstützung vonseiten des Landes sowie der Stadt Frankfurt erhalten.

5. Ferner wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, mit welchem Konzept allen Frankfurter Schulen gleichermaßen ein einheitlicher IT-Support garantiert werden kann. Hierbei sollen auch Angebote von nicht städtischen IT-Servicedienstleitern zum Vergleich eingeholt werden.

Begründung:

Die 15 Schulen, die sich im Rahmen des Pilotprojektes ‚WLAN an Frankfurter Schulen‘ für Variante II entschieden hatten und bei denen die Installation von WLAN nach der Vorlage eines pädagogischen Konzeptes durch einen externen Anbieter erfolgen sollte, wurden nun vom Staatlichen Schulamt darüber informiert, dass ihr Vorhaben sich nicht mit dem Hessischen Schulgesetz vereinbaren ließe. Dies hat zur Folge, dass die 15 Schulen noch immer nicht mit einem WLAN-Anschluss sowie entsprechenden Endgeräten ausgestattet sind. Digitalisierung ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und ein wichtiger Baustein unserer Zukunft. Gerade für Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, dass sie verantwortungsvoll den Umgang mit den modernen Medien erlernen und somit auch fit für ihre Zukunft und damit verbunden für Jobs gemacht werden, die wir vielleicht heute noch gar nicht kennen. Die Diskussion, warum eine Magistratsvorlage verabschiedet werden konnte, die derartig gravierende Rechtsmängel hat, ist unbegreiflich und zum großen Bedauern der 15 verbliebenden Schulen, die noch immer auf die Umsetzung des Pilotprojektes warten. Damit diese Schulen jedoch nicht länger auf ihre WLAN-Einrichtung warten müssen, ist der Magistrat dazu angehalten, die Projektvariante I bei den Schulgemeinden bis zum Jahresende 2019 umzusetzen. Dies bedeutet konkret, dass WLAN auf Grundlage des WLAN-Feinkonzeptes mit Lernzonen oder auf Basis des für die Museen und Publikumsbereiche entwickelten Konzeptes (frei zugängliches WLAN) installiert wird und die Schulen die benötigten Endgeräten erhalten. Für einen modernen Unterricht sind ein funktionierender WLAN-Anschluss sowie mobile Endgeräte unabdingbar. Damit dies schnellstmöglich Umgesetzt werden kann, sollen dem Amt 16 die erforderlichen Projektstellen zur Verfügung gestellt werden.

Das selbst im 21. Jahrhundert, wo jeder Schüler über ein Smartphone verfügt, es noch immer Frankfurter Schulen gibt, die sich in der Kreidezeit befinden, ist nicht hinnehmbar. An dieser Stelle herrscht dringender Handlungsbedarf und der Magistrat ist dazu aufgefordert, mit Internetanbietern Verträge auszuhandeln, die allen Frankfurter Schulen einen sicheren WLAN-Zugang ermöglichen und damit den Anschluss an das digitale Zeitalter. Bei den Verträgen sollen die jeweiligen Bedürfnisse der Schulgemeinden berücksichtigt werden. Auch soll vertraglich geregelt sein, dass für die technische Verwaltung und Wartung entsprechende Servicedienste beauftragt werden, deren Kosten die Stadt Frankfurt übernimmt. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, auf das Hessische Kultusministerium zuzugehen und darauf hinzuwirken, dass die Schulen, die gerne WLAN nutzen möchten und hierzu über ein pädagogisches Konzept verfügen, auch die notwendige Unterstützung vonseiten des Landes und der Stadt Frankfurt erhalten. Hinzu kommt, dass der Magistrat dazu angehalten ist, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem allen Frankfurter Schulen gleichermaßen ein einheitlicher IT-Support garantiert wird. Hierbei sollen auch Angebote von nicht städtischen IT-Servicedienstleitern zum Vergleich eingeholt werden.