Alte Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat prüft und berichtet,

  • welche Maßnahmen notwendig sind und welche er ergreift, um die Reste der alten Stadtmauer in Alt-Sachenhausen zu erhalten, zu schützen und in der Öffentlichkeit besser zur Geltung zu bringen.
  • ob die Stadtmauerreste mittlerweile vom Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt wurden.

Begründung:

In einzelnen Hinterhöfen der sogenannten „Dönerkurve“ sowie der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße in Alt-Sachsenhausen existieren noch Reste der mittelalterlichen Stadtmauer. Die Stadtmauerreste sind entweder in neuere Bausubstanz integriert und/ oder von Mülltonnen und Verschlägen verstellt. Dadurch sind sie schlecht einsehbar und finden auch relativ wenig Beachtung.

In der Anregung OM 2739 vom 16. 02. 2018 des Ortsbeirats 5, die auf Initiative der FDP-Fraktion im Ortsbeirat erfolgte,  wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Mauerreste die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllen. Ferner wurde er gebeten, ggf. eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. In der Vorlage St 861 vom 4. Mai 2018 berichtete der Magistrat, das Denkmalamt habe die Mauerreste fotografisch erfasst und an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden zur Prüfung weitergeleitet.

Seitdem gab es keinerlei Informationen von Seiten des Magistrats. In der Online-Anwendung DenkXweb des Landesamtes für Denkmalpflege sind die Mauerreste noch nicht aufgeführt.

Es wäre schade, wenn dieser authentische Rest unserer Stadtgeschichte in Hinterhöfen hinter Verschlägen und Mülltonnen verschwindet und verfällt oder so in die Bebauung integriert wird, dass er unkenntlich ist.