Fragen aus der Fragestunde

Für die Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung wird eine Fragestunde vorgesehen. In dieser Fragestunde kann jede/jeder Stadtverordnete an den Magistrat über Gegenstände aus dessen Geschäftsbereich Fragen stellen. Der Magistrat hat diese mündlichen Anfragen der Stadtverordneten zu beantworten. Da aber nicht alle eingehenden Fragen vom Magistrat mündlich beantwortet werden können, erhalten wir nach der Plenarsitzung die schriftlichen Antworten aus den Dezernaten.

2026

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