Rechte des Eigentümers des Tibethauses wahren
Gegen den Ankauf des ehemaligen Tibethauses durch die Stadt Frankfurt hat sich der rechtspolitische Sprecher der FDP im Römer Uwe Schulz ausgesprochen. Die Ausübung des verfassungsrechtlich fragwürdigen Instruments des gemeindlichen Vorkaufsrechts beschränke den Eigentümer in unverhältnismäßiger Weise in seiner Verfügungsbefugnis über sein Grundstück. Zunächst komme es bei seiner Nutzung auf die Vorstellungen des Eigentümers und nicht auf die sozialen Planspiele irgendwelcher Dritter an, die meinen sich illegaler Besetzungsmethoden bedienen zu können. Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Liberalen, Elke Tafel-Stein begrüßt ausdrücklich die Absicht des Eigentümers im Anwesen Wohnraum zu schaffen, zumal dies in unterschiedlichen Preissegmenten geschehen solle. Ohne private Investitionen sei der Mangel an Wohnraum nicht zu bewältigen. Verstaatlichungswahn helfe hier nicht weiter. Zudem bedeute eine investitionsfreundliche Wohnungsbaupolitik gleichzeitig auch eine gute Sozialpolitik. Die Liberalen begrüßen ausdrücklich die Position des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Römer Nils Kößler, der eine Zuführung des Anwesens zum Wohnungsmarkt befürwortet und hoffen, dass dieser sich gegen das staatshörige Denken seiner rot-grünen Koalitionspartner behaupten kann.