Alte Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen erhalten

In einem aktuellen Antrag fordert die FDP im Römer den Magistrat auf, zu prüfen, welche Maßnahmen notwendig seien bzw. bereits ergriffe wurden, um die Reste der alten Stadtmauer in Alt-Sachenhausen zu erhalten, zu schützen und besser zur Geltung zu bringen. „In einzelnen Hinterhöfen der sogenannten „Dönerkurve“ sowie der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße in Alt-Sachsenhausen existieren noch Reste der mittelalterlichen Stadtmauer. Die Stadtmauerreste sind entweder in neuere Bausubstanz integriert und/ oder von Mülltonnen und Verschlägen verstellt. Dadurch sind sie schlecht einsehbar und finden bedauerlicherweise auch relativ wenig Beachtung“, kommentiert Elke Tafel-Stein, planungspolitische Sprecherin der FDP-Römerfraktion die Situation.

In der Anregung (OM 2739/18) des Ortsbeirats 5, die auf Initiative der FDP-Fraktion im Ortsbeirat erfolgte, wurde der Magistrat bereits gebeten, zu prüfen, ob diese Mauerreste die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfülle. Außerdem wurde der Magistrat gebeten eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen, sofern dies noch nicht erfolgt sei. In der Stellungnahme des Magistrats (ST 861/18) hieß es dazu, dass das Denkmalamt bereits die Mauerreste fotografisch erfasst und an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden zur Prüfung weitergeleitet habe. „Seitdem gab es keinerlei Informationen von Seiten des Magistrats. Auch in der Online-Anwendung DenkXweb des Landesamtes für Denkmalpflege sind die Mauerreste noch immer nicht aufgeführt. Aus diesem Grund fordern wir Freie Demokraten den Magistrat auf, zu überprüfen, ob die Stadtmauerreste mittlerweile vom Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt wurden“, so Tafel-Stein und erklärt weiter: „Es wäre schade, wenn dieser authentische Rest unserer Stadtgeschichte in Hinterhöfen hinter Verschlägen und Mülltonnen verschwindet und verfällt oder so in die Bebauung integriert wird, dass er unkenntlich ist“.