Bau unter Androhung von Enteignung erzwingen?
Die baupolitische Sprecherin der FDP-Römerfraktion, Elke Tafel-Stein, warnt davor, dem Beispiel des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer zu folgen und Grundstückseigentümer zum Bau zu verpflichten. „Mit Zwangsgeld und Enteignung zu drohen und sich dabei auf das Grundgesetz zu berufen, ist sicher nicht im Sinne der Verfassungsgeber“, meint Tafel-Stein. „Viel eher entspricht es dem Tatbestand der Nötigung.“
Bürgern unter Drohungen vorschreiben zu wollen, was sie wann mit ihrem privaten Eigentum anstellen sollen, habe wenig rechtsstaatlichen, geschweige denn marktwirtschaftlichen Charakter. Enteignungen seien zwar nach dem Grundgesetz theoretisch möglich. Ihre Anwendung dürfe aber nicht zum Ausgleich für eine über Jahrzehnte hinweg vernachlässigte Wohnungsbaupolitik angedroht oder angewandt werden.
Tafel-Stein bezweifelt, dass ein Vorgehen à la Boris Palmer eine nennenswerte Zahl an neuen Mietwohnungen schafft. Zum einen provoziere ein Zwang zum Bau mit drohender Enteignung etliche Rechtsverfahren. Zum anderen fehlten der Stadt Frankfurt die Mittel, entsprechende Entschädigungen für enteignete Grundstücke zu zahlen. Die Tübinger Baulücken könne man schließlich ebenso wenig mit denen in der Stadt Frankfurt vergleichen wie die Städte selbst.
Statt Grundstückseigentümer zum Bau zu zwingen, solle man ihnen entsprechende Förderprogramme anbieten, die es ihnen ermöglichen, ihr Eigenheim auf dem Grundstück schneller bauen zu können. „Die Freien Demokraten haben sich schon immer für eine Wohnungspolitik eingesetzt, die das private Eigentum fördert. Privates Wohneigentum ist die beste soziale Absicherung und eine ideale Altersvorsorge“, so Tafel-Stein. „Und Überzeugen war schon immer besser als Drohen.“