Erinnerung an verfolgte homosexuelle Männer

15.06.2017

Die FDP-Römerfraktion fordert in einem aktuellen Antrag die Anbringung einer Gedenktafel am Frankfurter Gerichtsgebäude für die von der Frankfurter Justiz nach § 175 StGB a.F. bis 1994 verfolgten homosexuellen Männer. „Der § 175 StGB a.F. und andere Vorschriften stellten in ihren verschiedenen Fassungen und in verschiedenen Zeitabschnitten unterschiedlich stark ausgeprägt in Deutschland bis 1994 einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe bzw. statuierten eine weitergehende Strafbarkeit, als dies bei heterosexuellen Handlungen der Fall war“, erklärt Uwe Schulz, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Römer. In beiden Teilen Deutschlands sei es zu über 68.000 Verurteilungen homosexueller Männer gekommen. „Die Zahl der insgesamt geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dürfte deutlich darüber liegen“, so Schulz und ergänzt: „Diese Rechtpraxis stellte eine Form der sexuellen Diskriminierung dar, die zu keinem Zeitpunkt mit der objektiven Werteordnung eines liberalen Rechtsstaates, der Menschen- und Bürgerrechte achtet, zu vereinbaren war. Diese menschenrechtswidrige Strafverfolgung, die bis heute nachwirkt, hat die Biographien, die Leben und die Familien vieler Betroffener zerstört. Ihnen wurde ihre private und berufliche Existenz genommen. Weiterhin erfolgte eine Stigmatisierung mit dem Strafmakel einer Verurteilung. Von den Verurteilten leben noch ca. 5.000, die noch heute unter den finanziellen und psychischen Belastungen leiden.“

Er begrüße, dass die Bundesregierung für das verübte Unrecht und ihre rechtsstaatlichen Fehler einstehen und die Opfer des § 175 StGB a.F. entschädigen wolle. Darüber hinaus sei es aber angebracht, dass sich auch die Stadt Frankfurt und ihre Justiz dieser Vergangenheit stellen würden. Vor diesem Hintergrund sei eine Erinnerung an die Opfer angezeigt. Dies geschehe auch in anderen Städten, wie z. Bsp. in Darmstadt. Dort habe die Stadtverordnetenversammlung die Erinnerung an die Opfer durch ein Mahnmal mit den Stimmen aller Parteien im Dezember 2016 beschlossen. Für Schulz ist  die Anbringung einer Gedenktafel am Frankfurter Gerichtsgebäude als dem Ort der Verfolgung eine geeignete Form der Erinnerung.