Beschluss des VG Frankfurt zur Diagonalsperre Cronstettenstraße zeigt Verdrängungseffekte auf
Der mobilitätspolitische Sprecher der FDP-Römerfraktion, Uwe Schulz, und der wirtschaftspolitische Sprecher, Nathaniel Ritter, bewerten die Entscheidung des VG Frankfurt zu den Maßnahmen der Stadt in der Cronstettenstraße als verkehrspolitisch aufschlussreich. Beide erklären: „Die Ablehnung des Eilantrags ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls rechtlich nachvollziehbar. So muss ein Antragsteller eine Verletzung eigener subjektiv-öffentlicher Rechte darlegen und dem Vortrag der Stadt zur Rettungswegproblematik mit Einhaltung der Hilfsfristen bei Rettungseinsätzen unter Berücksichtigung ihrer Einschätzungsprärogative begründet entgegentreten. Dies ist offensichtlich zu Lasten des Antragstellers unterblieben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die vorliegende gerichtliche Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist und noch keine abschließende rechtliche Bewertung, sondern lediglich eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage beinhaltet.“
Verkehrspolitisch interessant ist die Feststellung im Verfahren, dass es durch die Diagonalsperre Oeder Weg/Holzhausenstraße zu Verdrängungseffekten im Umfang von 44,21 % Verkehrszunahme in den Nebenstraßen gekommen ist. „Es kann nicht sinnvoll sein, durch permanente Verkehrsverlagerungen Dominoeffekte zu erzeugen, ohne ein tragfähiges Verkehrskonzept umzusetzen. Die Folge ist eine Verschiebung der Belastungen auf unterschiedliche Anwohnergruppen. Das vorliegende Verfahren beweist die Unsinnigkeit dieser Diagonalsperre“, führt Schulz aus.
„Die Diagonalsperre Oeder Weg/Holzhausenstraße schafft nicht nur die im Urteil beschriebene Gefahrenlage für die Nebenstraßen, sondern führt auch zu einer deutlichen Verschlechterung der Erreichbarkeit des Einzelhandels im unteren Oeder Weg“, kritisiert Ritter. Die Folge sind gravierende Umsatzeinbußen, die für einzelne Geschäfte existenzbedrohend sind. Verkehrspolitische Maßnahmen müssen daher stets auch die wirtschaftliche Dimension einbeziehen und dürfen nicht zu einer Belastungspolitik für den Einzelhandel führen. Es ist wichtig, dass auch dieser Aspekt angemessen berücksichtigt wird.